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Dekanatssynode tagte am 23.3.2024

Mehrheitlich stimmten die Synodalen dem zukünftigen Soll-Stellenplan für das Evangelische Dekanat an der Dill von 2025 bis 2030 zu.
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Nachbarschaftsraum - Steuerungsgruppe tagte am 01.11.2023 - zwei Berichte

Steuerungsgruppe beriet über die künftige Rechtsform des Nachbarschaftsraums

Auf dem Weg zu einem großen Nachbarschaftsraum zwischen Ambachtal und Siegbach ist die Steuerungsgruppe vorangekommen. Sie will als künftige Rechtsform für die sieben Kirchengemeinden – Ambachtal, Herborn, Herbornseelbach, Ballersbach, Bicken, Offenbach und Siegbach – die Gesamtkirchengemeinde näher in den Blick nehmen. Bei dieser Rechtsform bleiben die Kirchengemeinden als Körperschaften bestehen, werden aber von einem gemeinsamen Kirchenvorstand geleitet. Um das gemeindliche Leben vor Ort kümmern sich lokale Ausschüsse.

Der Steuerungsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter aller genannten Kirchengemeinden angehören, tagte am 1. November in Uckersdorf. Zuvor war ein Meinungsbild in allen Kirchenvorständen eingeholt worden. Den Vorteil der Gesamtkirchengemeinde sieht die Steuerungsgruppe darin, dass die Identität Gemeinde gewahrt bleibt. Trotzdem ist ein effizientes Arbeiten möglich. Bei einer Arbeitsgemeinschaft, der losesten Art der Zusammenarbeit, wäre das nach Einschätzung der Steuerungsgruppe nicht gegeben. Bei einer Fusion, der engsten Form der Zusammenarbeit, sieht die Steuerungsgruppe die Gefahr, dass die Verankerung der Kirche vor Ort Schaden nimmt. Geprüft werden soll im nächsten Schritt, wie eine Satzung für eine Gesamtkirchengemeinde aussehen könnte und wie sich die Rechtsform der Gesamtkirchengemeinde auf die finanziellen Zuweisungen durch die Landeskirche auswirken würde.

Im Reformprozess „EKHN 2030“ der Landeskirche haben sich die derzeit 36 Kirchengemeinden im Dekanat an der Dill zu insgesamt fünf Nachbarschaftsräumen zusammengefunden. Die endgültige Entscheidung darüber fiel auf der Herbstsynode im Oktober in Eibelshausen. Ihre Rechtsform müssen die Nachbarschaftsräume bis spätestens 30. Juni 2026 festlegen. Dafür ist die Zustimmung der Kirchenvorstände notwendig. Dekan Andree Best sagte, der vorgegebene Fahrplan sei eng getaktet. Er lud dazu ein, den Weg der Veränderung als Chance zur Gestaltung zu nutzen.

In unserem Nachbarschaftsraum sind die Kirchengemeinden Ambachtal, Herborn und Herbornseelbach seit Jahren eng verbunden. Das gilt auch für die Gemeinden in Ballersbach, Bicken, Offenbach und Siegbach. Für einen zukunftsfähigen Nachbarschaftsraum erreichen die sieben Kirchengemeinden gemeinsam die notwendige Mitgliederzahl. In der Steuerungsgruppe, aber auch bei Vakanz- und Urlaubsvertretungen arbeiten sie bereits jetzt vertrauensvoll zusammen.

Carsten Hänche, KV Herborn

Schritt für Schritt

Ehrlich gesagt werden wir in der Steuerungsgruppe im Augenblick ein wenig ausgebremst. Unsere wichtige Entscheidung, eine gemeinsame Verwaltung möglichst schnell umzusetzen, kommt aus folgenden Gründen ins Stocken:
1. Die Verortung des gemeinsamen Gemeindebüros kann erst im Anschluss an den beschlossenen Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan (GBEP) erfolgen. Der erste Schritt, die Erstellung von Steckbriefen der einzelnen Gebäude ist bereits erfolgt, aber auf die sogenannten „Bereisung“ des Nachbarschaftsraumes (NBR) müssen wir noch warten. An der Bereisung nehmen zwei Mitglieder der beteiligten Kirchengemeinden, mindestens zwei Mitglieder der Dekanatsarbeitsgruppe Gebäude, die zuständige Kirchenarchitektin sowie der Projektarchitekt des GBEP-Teams des Referates Kirchliches Bauen aus Darmstadt teil. Es folgen Workshops, der Beschluss der Dekanatssynode und die Genehmigung durch die Kirchenleitung. Nach vorliegender Terminplanung sollen Beratungen und Prozess bei uns bis spätestens zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
2. Eine unserer Kirchengemeinden arbeitet aus historischen Gründen mit einer anderen Zusatzversorgungskasse für ihre hauptamtlichen Mitarbeiter*innen zusammen als der Rest der Kirchengemeinden. Das steht leider im Widerspruch zur gemeinsamen Anstellungsträgerschaft, die uns durch alle möglichen Rechtsformen im NBR vorgegeben ist. Zurzeit hat sich noch kein Lösungsansatz in Gesprächen mit der Rechtsabteilung der EKHN finden lassen. Aber wir bleiben dran.
Tatsächlich konnten wir uns in der Steuerungsgruppe einigen, die Satzung für eine Gesamtkirchengemeinde auszuarbeiten. Dabei wollen wir die Ausgestaltungsmöglichkeiten dieser Rechtsform voll ausschöpfen und prüfen, ob wir alle unsere Vorstellungen einbringen und umsetzen können. Zur Beratung dürfen wir Herrn OKR Jo Hanns Lehmann hinzuziehen. Natürlich brauchen wir auch Informationen zu den Grundlagen eines gemeinsamen Haushalts. Was ist möglich? Was nicht? Dazu werden wir mit der Regionalverwaltung in Kontakt treten.
Es muss auch Zeit für Gespräche und Gedankenaustausch in gemütlicher Atmosphäre geben. So wurde die Idee eines Stammtisches für Öffentlichkeitsarbeit geboren. Hierzu sind alle Menschen eingeladen, die in unseren Kirchengemeinden Freude daran haben, sich mit Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Instagram, Gemeindebrief, Schaukasten…) zu beschäftigen.

Wenn ihr Fragen zu ekhn2030 habt, sprecht uns immer gerne an!

Katja Wendel, KV Ballersbach

Fragen und Antworten zum Nachbarschaftsraum

Fragen und Antworten zum Nachbarschaftsraum
In unserer Landeskirche und in unserem Dekanat finden sich die Kirchengemeinden zu Nachbarschaftsräumen zusammen, die eng zusammenarbeiten. Warum kann nicht einfach alles so bleiben, wie es ist?
Zum einen, weil die Mitgliederzahlen sinken, zum anderen, weil auch in der Kirche die Fachkräfte knapp sind. Es fehlt an Pfarrerinnen und Pfarrern.
Viele Organisationen leiden darunter, dass sich Menschen nicht mehr fest binden. Das betrifft Vereine und Feuerwehren, Parteien und Gewerkschaften, aber auch die Kirche.  So sind beispielsweise die Mitgliederzahlen im Dekanat an der Dill von rund 70.000 im Jahr 2030 auf rund 53.000 im Jahr 2018 zurückgegangen.
Zugleich wird es immer schwieriger, Pfarrstellen neu zu besetzen. Viele Pfarrerinnen und Pfarrer gehen in den Ruhestand, es fehlt aber an Nachwuchs. Das hängt auch damit zusammen, dass in den heutigen Strukturen die abnehmenden Mitgliederzahlen die kirchliche Arbeit sehr erschweren. Wo eine Gemeinde derzeit zum Beispiel eine ganze Pfarrstelle hat, wird es in Zukunft womöglich nur noch für eine halbe oder eine dreiviertel Pfarrstelle reichen. Das ist für die Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch für die Gemeinden keine gute Perspektive.

Warum sind Nachbarschaftsräume eine Antwort darauf?
Ein wichtiger Vorteil ist, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer im Team zusammenarbeiten, sich in ihren Aufgaben und Begabungen ergänzen und sich gegenseitig vertreten können. Und: Jeder muss nicht mehr alles machen. Das vermeidet Doppelarbeit. So kann zum Beispiel die Konfirmandenarbeit für den ganzen Nachbarschaftsraum angeboten werden. Die Teamarbeit wird von den Pfarrerinnen und Pfarrern ausdrücklich befürwortet. Sie entspricht auch dem, was in der Arbeitswelt längst üblich ist. Einzelkämpferinnen und -kämpfer gibt es auch in Betrieben, Schulen und in der Verwaltung so gut wie nicht mehr.

Gibt es weitere Vorteile der Zusammenarbeit?
Sehr viele. So können zum Beispiel Gemeindehäuser gemeinschaftlich und damit effizienter genutzt sowie Gruppen, Kreise und Veranstaltungen für den ganzen Nachbarschaftsraum angeboten werden. Ein weiterer Vorteil ist ein gemeinsames Gemeindebüro, das nicht nur stundenweise, sondern möglichst durchgehend erreichbar ist.

Bis zum Jahresende 2026 werden die Nachbarschaftsräume in eine feste rechtliche und organisatorische Struktur überführt. Was bedeutet das konkret?
Dafür gibt es drei Modelle. Bei einer Fusion schließen sich alle Kirchengemeinden zu einer großen Gemeinde zusammen. Bei einer Gesamtgemeinde bleiben die Kirchengemeinden selbständig, bilden aber einen gemeinsamen Kirchenvorstand. Ausschüsse auf lokaler Ebene sind für die Angelegenheiten vor Ort zuständig. In einer Arbeitsgemeinschaft arbeiten die Kirchenvorstände zusammen unter Leitung eines Ausschusses, der die Zusammenarbeit koordiniert und für bestimmte gemeinsame Angelegenheiten – z.B. Personal und Gebäude – zuständig ist. Es sind auch bestimmte Mischformen möglich, zum Beispiel eine Gesamtgemeinde und eine fusionierte Gemeinde unter dem Dach einer Arbeitsgemeinschaft.

Wer hat diese Modelle vorgegeben?
Beschlossen hat das die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), also das „Kirchenparlament“. Unsere Landeskirche ist nach demokratischen Prinzipien verfasst.

Wer gehört zu unserem Nachbarschaftsraum?
Das sind die Kirchengemeinden Herborn, Ambachtal, Herbornseelbach, Ballersbach, Bicken, Offenbach und Siegbach. Herborn, Ambachtal und Herbornseelbach arbeiten schon seit einigen Jahren intensiv zusammen und haben ein gemeinsames Gemeindebüro. Auch Ballersbach, Bicken, Offenbach und Siegbach kooperieren eng miteinander und sind freundschaftlich verbunden. Beide Gebiete erreichen zusammen eine optimale Größe und sind deshalb inzwischen gemeinsam als Nachbarschaftsraum unterwegs. Insgesamt wird es im Dekanat an der Dill voraussichtlich fünf Nachbarschaftsräume für derzeit 36 Kirchengemeinden geben.

Wie arbeitet unser Nachbarschaftsraum organisatorisch zusammen?
Alle Gemeinden unseres Nachbarschaftsraums haben einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der zum 1. Juli 2023 in Kraft trat. Wir verstehen uns als Gemeinde Gottes an unterschiedlichen Orten und in dieser Haltung arbeiten wir gemeinsam. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwachsen im Nachbarschaftsraum wird durch eine Steuerungsgruppe koordiniert (siehe unten). Die Pfarrstellen sind dem ganzen Nachbarschaftsraum zugeordnet, es gibt gemeinsame Pfarrteamsitzungen.

Gehört auch weiterhin zu jedem Kirchort eine Pfarrerin oder ein Pfarrer?
Das ist so und das bleibt so. Jede Pfarrerin und jeder Pfarrer betreut auch weiterhin vor Ort ihren oder seinen Seelsorgebezirk.

Was tut die Steuerungsgruppe für unseren Nachbarschaftsraum konkret und wie setzt sie sich zusammen?  
Die Steuerungsgruppe besteht aus bis zu zwei gewählten Mitgliedern der einzelnen Kirchenvorstände, wobei die Kirchengemeinden, die mehrere Orte umfassen, für jeden Ort eine Person entsenden können. Hinzu kommen die Pfarrerinnen und Pfarrer.  Die Steuerungsgruppe koordiniert die Zusammenarbeit und berät über die anstehenden Fragen wie zum Beispiel die künftige Rechtsform des Nachbarschaftsraums. Die Entscheidung über die Empfehlungen der Steuerungsgruppe treffen dann die Kirchenvorstände der einzelnen Gemeinden. Die Kirchengemeinde Siegbach wird in der Steuerungsgruppe in erster Linie von Pfarrerin Jelena Wegner und von Matthias Schäfer vertreten.

Noch Fragen?
Fragen Sie gerne! Die Kirchenvorsteher stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Schauen Sie auch auf die Website des Dekanats unter ev-dill.de und weiterhin in den Gemeindebrief. Dort wird über aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen informiert.


Quelle: KGM Herborn

ekhn 2030 – Nachbarschaftsraum Mittenaar und Siegbach

Transformationsunterstützer

Was gibt es Neues im Nachbarschaftsraum?
Ja, das ist schon eine merkwürdige Bezeichnung – „Transformationsunterstützer“. Am 04. Juli 2023 durften Vertreterinnen und Vertreter aus allen Kirchenvorständen den Transformationsunterstützer Dr. Johannes Geng auf einer Informationsveranstaltung des Dekanats zu ekhn2030 kennenlernen. Im gesamten Gebiet der EKHN sind fünf Transformationsunterstützende für die Prozessbegleitung eingestellt worden. Herr Dr. Johannes Geng betreut fünf Dekanate gleichzeitig.

„Transformation“ meint die strukturelle und inhaltliche Umgestaltung unserer Kirche, angefangen bei der Bildung von Nachbarschaftsräumen bis hin zur Umsetzung neuer Ideen, z.B. für unsere gemeinsame Jugendarbeit.

Dr. Johannes Geng steht uns bei all den Aufgaben beratend zur Seite, unterstützt bei der Koordination und eigenständigen Planung, wie und wann konkret anfallende Aufgaben bearbeitet werden sollten. Müssen spezielle Fragen geklärt werden, vermittelt er uns an die fachlich Zuständigen weiter.

Es hat uns sehr gefreut, dass Dr. Johannes Geng das Steuerungsgruppen-Treffen am 18. Juli in Offenbach moderiert und mitgestaltet hat. Herausgekommen ist ein sehr hilfreicher Zeitplan für unsere nächsten Schritte.

  • Bis September formuliert jeder KV eine kurze Vorstellung der  eigenen Kirchengemeinde für die Kirchengemeinden des Nachbarschaftsraumes.  
  • Bis Oktober 2024 findet ein Treffen unseres „Büroausschusses“ mit Annerose Petry (Projektfachberatung für Büroorganisation) zum Vorgehen bei der Organisation einer gemeinsamen Verwaltung statt.
  • Bis zum 1. November 2023 geben alle 7 KVs ihre Grundsatzentscheidung zur Rechtsform für den Nachbarschaftsraum an die Steuerungsgruppe weiter.
  • Bis November 2023 erstellt unser Digital-Team für den Nachbarschaftsraum einen Plan für die optimale digitale Kommunikation.
  • Bis Anfang 2024 beschreibt jede Kirchengemeinde ihre Gebäude und deren Nutzung, um sie den anderen Kirchengemeinden vorzustellen.


Wir sind dankbar für die gute Stimmung in unserem Nachbarschaftsraum, für die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die Freude daran haben, Neues entstehen zu lassen.

Katja Wendel, KV Ballersbach

 

 

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