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Wir läuten für Sie die Glocken

Wenn Sie es wünschen, läuten wir für Sie die Glocken (ganz unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft):

  • Um 9 Uhr im Sterbefall eines Angehörigen.
  • Oder bei der Beerdigung.
  • Um 10 Uhr bei einer Geburt.

Bitte wenden Sie sich an die Küster, Kirchenvorsteher oder das Gemeindebüro.

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