Wir läuten für Sie die Glocken
Wenn Sie es wünschen, läuten wir für Sie die Glocken (ganz unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft):
- Um 9 Uhr im Sterbefall eines Angehörigen.
- Oder bei der Beerdigung.
- Um 10 Uhr bei einer Geburt.
Bitte wenden Sie sich an die Küster, Kirchenvorsteher oder das Gemeindebüro.